Reservierungsplan 2026

 

letzter Eintrag: KW 10  02. März. 2026  UPDATE: 10 Uhr

 

Buchungen werden ausschließlich nur von MO bis FR registriert! Buchungen von SA bis SO werden am Montag aktualisiert!

Es werden nur schriftliche (WhatsApp oder Email) registriert! Buchungen vor Ort werden von mir wegen eventuellen Terminkollisionen nicht vorgenommen!

 

Werden Buchungen nicht 3 Tage vor dem gebuchten Termin sorniert, wird die doppelte Reservierungsgebühr verrechnet!

 

Buchung Angelplätze KW 10.xlsx
Microsoft Excel-Dokument [255.9 KB]

1. Buchung eines Angelplatzes per WhatsApp:

 

     X. Spätestens 7 Tage vor dem geplanten Angeltermin müssen Sie einen     

         Angelplatz reservieren.

         Nachricht per WhatsApp an die Rufnummer: +43(0)664 14 21 519

        WhatsApp Nachricht muss folgende Angaben enthalten:

     1. Vorname und Nachname

     2. vollständige Adresse mit Postleitzahl

     3. gewünschter Angeltermin

     4. Bekanntgabe der Angellizenz mit Rutenzahl

     4. Platzwunsch 

     5. Check der Lizenz- und Angelbestimmungen

         sowie bei der ersten Buchung:

     6. Vorlage Angelkarte

     7. Zahlungsbestätigung Lizenzumlage

     8. Die Zu- und Abfahrtsbestimmungen finden Sie nachstehend auf dieser Seite! 

        Sie erhalten innerhalb eines Tages eine Reservierungsbestätigung!  

2. Buchung eines Angelplatzes per Email:

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Kontaktformular

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Zufahrtregelung zum See:

 

Voraussetzungen:

 

 Alle Jahreslizenznehmer werden mit Ihrer persönlichen Rufnummer registriert.

 Die Einwahlnummer für die Schrankenanlage lautet 0660 15 22 733

 3-5-7 TGK  Angler wird die Zufahrt unter der Rufnummer 0664 14 21 519 ermöglicht,

   wenn folgende Kriterien erfüllt werden: 

  1. Jeder Angler muss seine behördlichen Dokumente (Zahlungsbestätigung für die Lizenzumlage, Fischerkarte) mitführen! Verfügt Ihre Fischerkarte über kein Lichtbild,   so müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis  (Führerschein, Reisepass,  Personalausweis) vorweisen.                                                                                                                   

  2. Entspricht die Ausrüstung den Lizenz- und Angelbestimmungen laut Homepage?                                                                                                                                                                

  3. Die Zu- und Abfahrt wird per Videocontroller aufgezeichnet. Bei Verwaltungsübertretungen, bei Verstößen gegen die  allgemeinen Lizenzbedingungen des Bewirtschafters oder gegen das Fischereigesetz, dienen die Aufzeichnungen als Beweismittel und werden der Behörde übergeben.

  4. Das Übersteigen der Schrankenanlage ist sowohl für den Angler auch für dessen Gäste verboten. Bei Missachtung wird die Lizenz ersatzlos eingezogen!

  5. Gäste haben das Areal um 20 Uhr zu verlassen. Bei Missachtung wird die Lizenz ersatzlos eingezogen!

  6. Parken außerhalb der Schrankenanlage ist verboten. 

  7. Die Ausfahrt aus der Anlage zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ist verboten. Siehe Bestimmungen!

 

 


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