Fischen bei Freunden
Fischen bei Freunden

SAISONSTART 2024:

Freitag: 9. Februar

SAISONENDE:

Sonntag 17.11.2024

Schonzeitregelung Mai 2024:

 

AMUR:

Für die gezielte Befischung von Amurkarpfen stellen wir für alle Karpfenangler im Mai, speziell entwickelte Amurboilies, Tigernüsse und einen Tip bereit! Nur diese Boilies dürfen im Mai verwendet werden.

 

 

Erlaubte Waller-Köder am Brandstättersee:

Waller-Junks 

 

Erlaubte Waller-Köder am Waller-Hotspot: 

Waller-Junks

 

Die Ausrüstung ist wie bekannt auf den Waller abgestimmt zu verwenden!

 

Die dafür notwendige Ausrüstung ist in den Lizenzbestimmungen für den Waller-Hotspot nachzulesen! 

 

Wie erhalten Wochenkartenlizenznehmer Zutritt zum See:

 

1. Wollen Sie einen bestimmten Angelplatz reservieren, so können Sie diesen spätestens 7 Tage vorher unter der

    Rufnummer 0676 711 84 77  buchen. Die Reservierungsgebühr beträgt unverändert 20 Euro pro Fischer.  

2. Dokumente: Die Zahlungsbestätigung für die Lizenzumlage 2023 und die Fischerkarte sind vorzulegen.

    Die Lizenzumlage von 28 Euro zahlen Sie direkt auf das Konto AT48 5400 0001 0964 2876 beim OÖ-

    Landesfischereiverband ein. Beim Verband registrierte Fischer erhalten mit der Verbandszeitschrift den Zahlschein

    zugesandt. Die Zahlungsbestätigung legen Sie unbedingt den Dokumenten bei, ansonsten dürfen wir keine Angellizenz 

    ausstellen!

3. ÖffnungszeitenWenn Sie bei der Schrankenanlage am Brandstättersee angekommen sind, wählen Sie

    die Rufnummer 0676 711 84 77 und die Schrankenanlage wird von meinem Kontrollorgan geöffnet!

    ACHTUNG: Nur zu den nachstehenden Einlasszeiten können Sie uns telefonisch erreichen!  

 

Öffnungszeiten - Einlass: von Montag bis Sonntag:

        entweder von:   7.30 Uhr  bis   9.30 Uhr

               oder von: 13.00 Uhr  bis 14.30 Uhr

                und von: 18.00 Uhr  bis 19.30 Uhr

 

In der Zeit von 9.30 Uhr 13 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18 Uhr ist die Zufahrt nicht möglich!

 

 

   

 

Zugangsberechtigung für  Jahreslizenznehmer

 

Voraussetzungen:

 

Jahreslizenznehmer werden nur dann mit Ihrer persönlichen Rufnummer registriert und erhalten zu den Betriebszeiten Zugang zum Brandstättersee, wenn Sie fogende Voraussetzungen erfüllen: 

  1. als Jahres-Lizenznehmer  einen  "fixen Angelplatz" haben oder

  2. ein Jahres-Lizenznehmer ohne  "fixen“ Angelplatz" sind. 

  3. Wochenlilzenznehmer müssen beim Kontrollorgan den Zufahrtswunsch wie oben bereits beschrieben bekanntgeben. 

  4. Jeder Fischer muss seine behördlichen Dokumente (Zahlungsbestätigung für die Lizenzumlage, Fischerkarte) mitführen! Verfügt Ihre Fischerkarte über                         kein Lichtbild, so müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis  (Führerschein, Reisepass,  Personalausweis) vorweisen.

  5. Die Zu- und Abfahrt wird per Videocontroller aufgezeichnet. Bei Verwaltungsübertretungen, bei Verstößen gegen die  allgemeinen Lizenzbedingungen des Bewirtschafters oder gegen das Fischereigesetz, dienen die Aufzeichnungen als Beweismittel und werden der Behörde übergeben.

  6. Das Übersteigen der Schrankenanlage ist verboten und führt zum sofortigen Entzug der Lizenz für 1. Monat.

  7. Gäste haben das Areal um 20 Uhr zu verlassen. Bei Missachtung dieser Bestimmung wird die Lizenz für 2 Wochen eingezogen.

  8. Parken außerhalb der Schrankenanlage ist verboten. 

Einwahlnummer Schrankenanlage Fischerei:  0660 15 22 733

Kontaktaufnahme Kontrollorgan: 0676 711 84 77

 

 

 

 

 

 


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