BRANDSTÄTTERSEE
BRANDSTÄTTERSEE

RESERVIERUNG Angelplatz:

 

1. 7 Tage vor dem geplanten Angeltermin müssen Sie einen Angelplatz per WhatsApp unter der Rufnummer     

    +43 (0)6641421519  reservieren.

 

    Sie erhalten innerhalb eines Tages eine Reservierungsbestätigung!

 

    Angaben: Reservierungsnachricht: Vorname und Nachname

                    vollständige Adresse

 

    Die Reservierungsgebühr beträgt zusätzlich zur Lizenzgebühr unverändert 20 Euro pro Fischer und Einzelplatz!

    NEU: Gruppentarif: 3-6 Fischer 10 € pro Angler! 

 

2. Dokumente: Die Fischerkarte sowie die Zahlungsbestätigung für die Lizenzumlage 2026 

 

3. ÖffnungszeitenWenn Sie bei der Schrankenanlage am Brandstättersee angekommen sind, siehe Öffnungszeiten, 

    wählen Sie die Rufnummer 0664 14 21 51 9 

      

4. Das Verlassen des Sees ist auch in Notfällen zwischen 20 Uhr und 8 Uhr verboten!

5. In Notfällen sind die jeweiligen Blaulichtorganisationen und das Aufsichtspersonal zu verständigen!

6. Von 20 Uhr bis 8 Uhr ist der Aufenthalt im Sperrbereich (20m) vor der Schrankenanlage verboten!

7. Zu- und Abfahrtsbestimmungen finden Sie im INFO-blatt Ihrer Lizenz.

 

ACHTUNG: Nur zu den nachstehenden Einlasszeiten können Sie uns telefonisch oder per WhatsApp erreichen!

 

Einlass Schrankenanlage für 3-5-7 Tageskarten:

--- NUR: mit Reservierungsbestätigung ---

        täglich von:   8 Uhr bis 10 Uhr und  von: 14 Uhr bis 20 Uhr

 

Öffnungszeiten Schrankenanlage Jahreslizenznehmer:

        täglich von:   8 Uhr bis 20 Uhr

 

Zugangsberechtigung für  Jahreslizenznehmer

 

Voraussetzungen:

 

 Alle Jahreslizenznehmer werden mit Ihrer persönlichen Rufnummer registriert.

 Die Einwahlnummer für die Schrankenanlage lautet 0660 15 22 733

 3-5-7 TGK Lizenznehmer für Tageskarten wird die Zufahrt unter der Rufnummer 0664 14 21 519 gewährt, wenn folgende Kriterien erfüllt     werden: 

  1. Jeder Angler muss seine behördlichen Dokumente (Zahlungsbestätigung für die Lizenzumlage, Fischerkarte) mitführen! Verfügt Ihre Fischerkarte über kein Lichtbild,   so müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis  (Führerschein, Reisepass,  Personalausweis) vorweisen.                                                                                                                   

  2. Entspricht die Ausrüstung den Lizenz- und Angelbestimmungen laut Homepage?                                                                                                                                                                

  3. Die Zu- und Abfahrt wird per Videocontroller aufgezeichnet. Bei Verwaltungsübertretungen, bei Verstößen gegen die  allgemeinen Lizenzbedingungen des Bewirtschafters oder gegen das Fischereigesetz, dienen die Aufzeichnungen als Beweismittel und werden der Behörde übergeben.

  4. Das Übersteigen der Schrankenanlage ist sowohl für den Angler auch für dessen Gäste verboten. Bei Missachtung wird die Lizenz ersatzlos eingezogen!

  5. Gäste haben das Areal um 20 Uhr zu verlassen. Bei Missachtung wird die Lizenz ersatzlos eingezogen!

  6. Parken außerhalb der Schrankenanlage ist verboten. 

  7. Die Ausfahrt aus der Anlage zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ist verboten. Siehe Bestimmungen!

 

 


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