BRANDSTÄTTERSEE
Allgemeine und technische Fischereibestimmungen 2022:
- Öffnungszeit - Schranke: Täglich ab 6.30 Uhr bis 19.30
Uhr!
- Außerhalb der Saison- oder der bekanntgegebenen Sperrzeiten ist der Zutritt zum
See-Areal verboten!
- Bei durch die Behörde oder den Bewirtschafter allgemein
oder im konkreten Anlassfall (Naturkatastrophen etc.) angeordneten Sperrzeiten sowie bei Entzug der Lizenz wegen Verletzung der allgemeinen und technischen Fischereibestimmungen, wird keine Lizenzgebühr rückerstattet!
- Die Besuchszeit endet
unaufgefordert um 20 Uhr. Besucher müssen den Besucherparkplatz benützen.
- Das Parken vor der Schrankenanlage ist sowohl
für den Lizenznehmer als auch für dessen Gäste
verboten!
- Bei einem Angelplatz dürfen Zelte und Wohnwägen
7 Tage und 7 Nächte abgestellt werden, danach ist der Angelplatz vollständig zu
räumen.
- Müll ist vom Angler zu
entsorgen. Sie erhalten beim Kontrollorgan gegen Gebühr Müllsäcke. Nur diese Müllsäcke werden von
uns entsorgt. Wird Müll am See-Areal oder im Wald entsorgt, wird eine Strafgebühr von 70 Euro eingehoben.
- Das Befahren der Uferstraßen hat im Schritttempo
(max. 10 km/h) zu erfolgen.
- Lagerfeuer
sind verboten! Griller und Feuerschalen sind gestattet!
- Hunde sind an der Leine zu halten. Die Mitnahme von
Hunden in den Badebereich ist strengstens verboten.
- Der Lizenznehmer haftet für alle von ihm
verursachten Schäden, die am Gewässer oder am Fischbestand entstehen. Im Schadensfall rifft den
Lizenznehmer die Beweislast dafür, dass ihn kein Verschulden
trifft!
- Die Fischerei erfolgt ausschließlich vom Ufer aus. Match- und Teleskopruten sind verboten.
- Vor dem Auslegen der Ruten ist der Angelplatz zum
Landen der Fische mit Cradle / Kescher / Wiege- schlinge auszustatten.
- Es sind ausschließlich Einfach-Schonhaken in der
Größe 4-8 erlaubt. Micro-Widerhaken (micro-barbed) sind verboten.
- Es muss ein Leader (Rig-Tube, Silikonschlauch etc.)
mit einer Länge von mind. 50 cm hinter dem Vorfach verwendet werden. Leadcores
sind verboten.
- Es dürfen nur Safety-clip- und
Drop-off-running- Montagen verwendet werden.
- Schnurstärke: ab 0,30 mm. Geflochtene Hauptschnüre sind verboten. Die
Verwendung einer Schlagschnur mit einer Länge von 10 m ist Pflicht.
- Das Oberflächenfischen und
Zig-Rig-Montagen sowie das Füttern an der Wasseroberfläche sind verboten.
- Partikel dürfen nur in gekochtem Zustand gefüttert
werden.
- Der Köder darf nur mittels Haarmontage und einer
Vorfachlänge von max. 40 cm vom Grund weg präsentiert werden.
- Der Unterfangkescher muss
feinmaschig sein und eine Bügel-/ Armweite ab 42" oder 105 cm aufweisen.
- Die Verwendung einer Abhakwanne mit
Wiegeschlinge ist Pflicht: Nur Cradles oder Air-Cradles sind
erlaubt.
- Absolutes
Bleiverbot! Beim Grundfischen dürfen nur Alternativgewichte (Stahl-, Stein-, Kompositgewichte)
verwendet werden.
- Stabmarker
sind verboten. Markerruten und Marker müssen nach dem Ausloten entnommen werden.
- Gefangene Fische müssen nach dem Keschern
mind. 5 min im Kescher verbleiben, bevor sie mit der geschlossenen Wiegeschlinge aus dem Wasser
gehoben und im gewässerten Cradle abgelegt werden dürfen.
- Die Hälterung im Cradle und in der Wiegeschlinge
darf 5 Minuten nicht überschreiten. In dieser Zeit muss der gefangene Fisch mit einem Klinikum versorgt werden und darf
ggf. fotografiert werden. Die Hälterung von Fischen ist daher im Grundsatz verboten.
- Fangfotos dürfen nur kniend mit dem Fisch,
unabhängig von der Größe des Fisches, über der Abhakwanne gemacht werden.
- Die Verwiegung und das Rücksetzen des Fisches darf
nur mit geschlossener Wiegeschlinge erfolgen.
- Eine Wundbehandlung mit geeignetem
Desinfektionsmittel für Fische ist Pflicht.
- Nach dem Landen ist der Fisch
unverzüglich und weidgerecht zurückzusetzen.
- Bei Verlassen des Angelplatzes
sind die Ruten aus dem Wasser zu nehmen.
- Befischt und betreten werden darf ausschließlich
der Bereich zwischen den beiden ausgewiesenen Fischereigrenzen.
- Boote und Schwimmhilfen zum Landen der Fische oder zum Anfüttern sind verboten.
- Anfüttern ist nur gestattet, wenn über
einen Zeitraum von mind. 48 Stunden gefischt wird. Das Füttern hat mit Maß und Ziel zu erfolgen und ist bei Erreichen
der entsprechenden Lockwirkung unverzüglich einzustellen. Restfutter darf nicht im Wasser entsorgt werden.