HOCHWASSERGEFAHR 2024:
Sperre wegen Hochwasser
ab 14.09 - va. 18.09
Die Aufhebung der Sperre wird angekündigt!
SAISONENDE:
Sonntag 17.11.2024
Schonzeitregelung Mai 2024:
AMUR:
Für die gezielte Befischung von Amurkarpfen stellen wir für alle Karpfenangler im Mai, speziell entwickelte Amurboilies, Tigernüsse und einen Tip bereit! Nur diese Boilies dürfen im Mai verwendet werden.
Erlaubte Waller-Köder am Brandstättersee:
Waller-Junks
Erlaubte Waller-Köder am Waller-Hotspot:
Waller-Junks
Die Ausrüstung ist wie bekannt auf den Waller abgestimmt zu verwenden!
Die dafür notwendige Ausrüstung ist in den Lizenzbestimmungen für den Waller-Hotspot nachzulesen!
Wie erhalten Wochenkartenlizenznehmer Zutritt zum See:
1. Wollen Sie einen bestimmten Angelplatz reservieren, so können Sie diesen spätestens 7 Tage vorher unter der
Rufnummer 0676 711 84 77 buchen. Die Reservierungsgebühr beträgt unverändert 20 Euro pro Fischer.
2. Dokumente: Die Zahlungsbestätigung für die Lizenzumlage 2023 und die Fischerkarte sind vorzulegen.
Die Lizenzumlage von 28 Euro zahlen Sie direkt auf das Konto AT48 5400 0001 0964 2876 beim OÖ-
Landesfischereiverband ein. Beim Verband registrierte Fischer erhalten mit der Verbandszeitschrift den Zahlschein
zugesandt. Die Zahlungsbestätigung legen Sie unbedingt den Dokumenten bei, ansonsten dürfen wir keine Angellizenz
ausstellen!
3. Öffnungszeiten: Wenn Sie bei der Schrankenanlage am Brandstättersee angekommen sind, wählen Sie
die Rufnummer 0676 711 84 77 und die Schrankenanlage wird von meinem Kontrollorgan geöffnet!
ACHTUNG: Nur zu den nachstehenden Einlasszeiten können Sie uns telefonisch erreichen!
Öffnungszeiten - Einlass: von Montag bis Sonntag:
entweder von: 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr
oder von: 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr
und von: 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
In der Zeit von 9.30 Uhr 13 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18 Uhr ist die Zufahrt nicht möglich!
Zugangsberechtigung für Jahreslizenznehmer
Voraussetzungen:
Jahreslizenznehmer werden nur dann mit Ihrer persönlichen Rufnummer registriert und erhalten zu den Betriebszeiten Zugang zum Brandstättersee, wenn Sie fogende Voraussetzungen erfüllen:
als Jahres-Lizenznehmer einen "fixen Angelplatz" haben oder
ein Jahres-Lizenznehmer ohne "fixen“ Angelplatz" sind.
Wochenlilzenznehmer müssen beim Kontrollorgan den Zufahrtswunsch wie oben bereits beschrieben bekanntgeben.
Jeder Fischer muss seine behördlichen Dokumente (Zahlungsbestätigung für die Lizenzumlage, Fischerkarte) mitführen! Verfügt Ihre Fischerkarte über kein Lichtbild, so müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorweisen.
Die Zu- und Abfahrt wird per Videocontroller aufgezeichnet. Bei Verwaltungsübertretungen, bei Verstößen gegen die allgemeinen Lizenzbedingungen des Bewirtschafters oder gegen das Fischereigesetz, dienen die Aufzeichnungen als Beweismittel und werden der Behörde übergeben.
Das Übersteigen der Schrankenanlage ist verboten und führt zum sofortigen Entzug der Lizenz für 1. Monat.
Gäste haben das Areal um 20 Uhr zu verlassen. Bei Missachtung dieser Bestimmung wird die Lizenz für 2 Wochen eingezogen.
Parken außerhalb der Schrankenanlage ist verboten.
Einwahlnummer Schrankenanlage Fischerei: 0660 15 22 733
Kontaktaufnahme Kontrollorgan: 0676 711 84 77
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